Startseite
  • Home
  • Termine
  • Erzgebirge
  • Sachsen
  • Verlagswesen
  • Kopfnuss
  • Branchenirrtümer
  • Zur Person
Branchenirrtümer
  • Dezember 2011
  • November 2011
  • Oktober 2011
  • September 2011
  • August 2011
  • Juli 2011
  • Juni 2011
  • Mai 2011
  • April 2011
  • März 2011
  • Februar 2011
  • Januar 2011
  • Dezember 2010
  • November 2010
  • Oktober 2010
  • September 2010
  • Juli 2010
  • Juni 2010

Populäre Branchenirrtümer: Januar 2011



Das „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“ ist eine Gründung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels

Die Geschichte des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel, wie die Zeitschrift von Anfang an hieß, und die des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels sind eng miteinander verknüpft, aber eine Gründung des Börsenvereins ist das Börsenblatt nicht.

Der Börsenverein war 1825 entstanden, als der zweiundsiebzigjährige Potsdamer Buchhändler Carl Christian Horvath die Leitung der Leipziger Buchhändler-Börse an die Deputierten des auswärtigen Buchhandels abgegeben hatte. Die von ihm 1797 gegründete Veranstaltung fand jeweils während der Leipziger Buchmesse statt. Teilnehmer an diesem Abrechnungstreffen waren nur auswärtige, keine Leipziger Buchhändler.

Mit Horvaths Rückzug begann die Gründungsgeschichte des Börsenvereins. Schon in dessen ersten Protokollen war von einem Börsenblatt die Rede, das als Zirkular an den Buchhandel unentgeltlich abgegeben werden sollte. Auf den Hauptversammlungen von 1826, 1828 und 1830 ist wiederum davon die Rede, 1832 wird beschlossen, das Vereinsblatt ab Januar 1833 erscheinen zu lassen.
Es erscheint nicht; auf der Hauptversammlung vom 5. Mai 1833 ist davon überhaupt nicht mehr die Rede.

Es ist nicht der Börsenverein, sondern der parallel existierende Verein der Buchhändler zu Leipzig, der zur Tat schreitet. Friedrich Fleischer, Vorsitzender des Leipziger Vereins, ist es schließlich, der die Dinge endgültig in die Hand nimmt und die Herausgabe in der Sitzung vom 21. November 1833 verabschieden lässt. Die Leipziger Buchhändler ermöglichten den Start des Blattes, indem sie sich bereit erklärten, für ein etwaiges Defizit im ersten Jahr aufzukommen; sollte es einen Reinertrag geben, waren sie bereit, einen Teil dem Börsenverein zu überweisen.

Allerdings vergaßen die Gründungsväter, rechtzeitig für das neue Blatt eine Konzession zu beantragen. Es erschien vom Freitag, dem 3. Januar 1834 an zunächst ohne behördliche Genehmigung. Den Deputierten des Vereins trug dies eine väterliche Ermahnung seitens des Rates der Stadt Leipzig ein.

Der Börsenvereinsvorstand fühlte sich von den Leipzigern überspielt, schmollte und fragte zurück, sich plötzlich des nicht verwirklichten Beschlusses von 1832 erinnernd, was geschehen solle, wenn er der ihm auferlegten Pflicht nachkomme und ein weiteres Börsenblatt erscheinen lasse.

Man verhandelte und einigte sich. Von 1835 an ging das Börsenblatt in das Eigentum des Börsenvereins über, während die Aufsicht über Redaktion und Verwaltung weiterhin den Deputierten des Leipziger Vereins oblag. Der von Anfang an erwirtschaftete Reinertrag floß in drei gleichen Teilen an den Börsenverein, an die Börsenbaukasse und an den Leipziger Verein. Die Jahrgänge von 1835 bis 1844 tragen auf dem Titelblatt die Bezeichnung „Amtliches Blatt des Börsenvereins“. Es ist nun das Organ des „Vorstandes des Börsenvereins der deutschen Buchhändler“, der „Deputierten des Buchhandels zu Leipzig“ und des „Verwaltungsausschusses der Buchhändler-Börse“.
Für Ende 1844 schließlich kündigt der Börsenverein den Vertrag. In Nr.1 vom 3. Januar 1845 beginnt im „Amtlichen Teil“ ein Vorwort des Börsenvereins-Vorstandes mit den stolzen Worten: „Mit dem heutigen Tage erscheint das Börsenblatt zum erstenmal unter der alleinigen Verantwortlichkeit seines Redacteurs“. Damit hatte das Börsenblatt eine dauerhafte Form gefunden, die es bis heute beibehalten hat.

Wolfgang Ehrhardt Heinold

Quelle: www.buchmarkt.de

Suche   Sitemap   Login   Links    Downloads    Kontakt    Impressum